Clonk auf Steam Greenlighten lassen?

Steam bietet jetzt ja schon eine Ganze Zeit die Möglichkeit neue Spiele zu submitten.
Wieso versuchen wir es nicht mal mit Clonk? Wenn es klappt, würde das sicherlich haufenweise neue Spieler anlocken.
Vielleicht könnte man Clonk ja sogar zu einer zweiten Blütezeit verhelfen?

Viele Grüße,
Texumin

Letzte Diskussion zum Thema (Die dort verlinkte vorletzte Diskussion müsste man wohl mit der Suchfunktion raussuchen bis Arne dazu kommt, die alten Links wieder geradezubiegen)

oh ok
danke

(Das war nicht als Vorwurf gemeint - das Archiv ist ja beim CCAN und deshalb von hier aus nicht so gut auffindbar)

Dazu sei gesagt: Clonk gilt als einer der besten Spiele im Linux-Sektor (JUHU:birthday::birthday:)
(Nur mal als Randnotiz)

Mal ganz davon abgesehen, ob wir es wollen: Angenommen, es gaebe einen Nachfolger (z.B.: Golden Zap Edition). Duerfte der rechtlich ueberhaupt auf Steam? Immerhin sind die CR-Inhalte CC-BY-NC (non commercial) und Steam eine kommerzielle Platform, die mindestens mit Werbung ueber die Spiele Geld machen will.

Schick. Gibts da irgendwelche Referenzen zu? Würde ich schon gern angucken.

Ich bin kein Jurist, aber ich sehe das so: ‘Clonk’, mit dem die entsprechenden Inhalte des Computerspiel assoziiert sind, ist ein eingetragenes Warenzeichen von Matthes Bender (im Folgendem als Lizenzhalter bezeichnet), welches deutschem Recht unterliegt. Der Lizenzhalter erlaubt eine Nutzung mit der ‘CC-NC-BY’-Lizenz. Zu dieser Lizenzierung existiert ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 232/13, klick), dieses stellt fest, dass eine “nicht kommerzielle” Nutzung “rein privat” zu erfolgen hat. ‘Steam’ ist eine kommerzielle Internet-Vertriebsplattform für Computerspiele, die von der ‘Valve Corporation’ betrieben wird. Eine Nutzung von ‘Clonk’ durch ‘Steam’ wäre keine private Nutzung. Folglich ist es zweifelhaft ob, ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenzhalters, eine Nutzung durch ‘Steam’ möglich wäre.
Oder in kurz: vermutlich nein (aber es gibt eine beträchtliche Rechtsunsicherheit).

>ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenzhalters


Also wenn Matthes einfach oki sagt, würde es gehen?

Klar, so ist das generell mit dem Copyright.

> aber es gibt eine beträchtliche Rechtsunsicherheit


Nein, eigentlich nicht. Und wenn, dann ist diese sicher nicht "beträchtlich".

Zunächst einmal sollten die unterschiedlichen Rechte und Lizenzen nicht wild durcheinander geworfen werden. Die Marke "Clonk" hat rechtlich nichts mit den "mit ihr assoziierten Inhalten" zu tun. Auf clonk.de wird sich sogar bemüht, dies besonders deutlich zu machen.
Die Marke darf im Projektnamen erscheinen, wenn ein Wort davor steht (XClonk). Es dürfte also von vornherein niemand das ganze "Clonk Rage" nennen. Egal ob auf Steam oder sonst irgendwo.

Die Inhalte (vereinfacht: die .c4*-Dateien) sind mit CC BY-NC lizensiert. Damit sind Verkaufsrechte natürlich explizit ausgenommen. Steam macht seinem Charakter als kommerzielle Plattform alle Ehre, denn schon die Vertragsbedingungen für Greenlight verlangen:
Sie sind Inhaber der Verkaufsrechte des zu veröffentlichenden Spiels bzw. der zu veröffentlichenden Software oder Sie haben die ausdrückliche Erlaubnis, den Entwickler in dieser Sache zu repräsentieren.
http://steamcommunity.com/sharedfiles/editgame/?appid=765
Das fällt also raus. Selbst ohne die Bedingung von Valves Seite her würde Steam, soweit richtig, wohl den nicht kommerziellen Rahmen sprengen, ganz davon ab, was irgendein Landgericht (rechtsunverbindlich) festgestellt hat.

Allenfalls die Engine ließe sich über Steam vertreiben, denn diese steht unter der ISC Lizenz (zu sehen auf der Source Code Sektion bei clonk.de). Das ist schon die dritte Lizenz die an so einem Clonkprojekt dranklebt. ISC erlaubt die kommerzielle Verbreitung. Jetzt sollte es nur niemand "Clonk X" nennen, um nicht gleich gegen die Markenlizenz zu verstoßen. Am besten Clonk gleich beim Namen weglassen!

Die Genehmigung durch Matthes (bzw. genauer: durch RedWolf Design und Matthes), irgendwas auf Steam zu packen, kann auch nicht in irgendeiner allgemeinen Form, wie "die Community darf das" erfolgen. Da muss eine bestimmte Person oder ggf. ein Unternehmen dahinter stehen, welcher/s hinterher auch konkreter Vertragspartner von Valve wird.

Ganz am Ende dann noch dran denken: Greenlight kostet 90 € Gebühr für ein Spiel.

Die 90€ würden wir schon zusammenkriegen, wenns nur etwas Aktivität bringen würde, aber nachdem ich deinen Kommentar aufmerksam durchgelesen habe sieht das ganze ja eher sehr unrealistisch aus zumindest wenn ich Matthes Haltung zu solchen Dingen aus der Vergangenheit bedenke.

Ich denke ein großer Ansturm an neuen Spielern würde die bisherige Community nur kaputt machen. Zumal ja auch der Source Code öffentlich ist. Dann haben wir am Ende wieder Leute wie Ghost Bear, die zeigen wollen wie kuhl sie sind… Ich denke so eine Aktion hätte auch jedemenge negatives für Clonk.

Clonk Rage ist auch kein neues Spiel, sondern von 2008. Wir haben 2014!

Man sollte die Ressourcen lieber in andere Projekte stecken, zum Beispiel ein paar Bombenprojekte für OC. Die kann man dann jeweils einzeln anbieten und je nach Projekt bildet sich vielleicht eine eigene Fanschar, welche in die Clonk-Community integriert wird (im Optimalfall).

Hm, nach den Regeln müssten wir ClonkMars wohl in MarsClonk umbenennen.

Und clonkspot in spotclonk ?

Keine Ahnung, ob Clonkspot überhaupt mit der Lizenz vereinbar ist. Es baut ja nicht direkt auf Clonk-Sourcecode oder Spielinhalten auf.

>Zunächst einmal sollten die unterschiedlichen Rechte und Lizenzen nicht wild durcheinander geworfen werden. Die Marke "Clonk" hat rechtlich nichts mit den "mit ihr assoziierten Inhalten" zu tun. Auf clonk.de wird sich sogar bemüht, dies besonders deutlich zu machen.


Ich dachte, nach deutschem Recht sei der Begriff der Marke relativ weit gefasst, so dass nicht nur der Name geschützt wäre, sondern auch die entsprechenden Produkte, bzw. Dienstleistungen, des Inhabers?

Ja, die Markenlizenz ist da etwas weit gefasst, bzw. sogar einschränkend. Entwickelt wurde die eigentlich, um so Projekte wie OpenClonk zu beschreiben (also Standalone Projekte). Ich nehme nicht an, dass Matthes damit Projekte innerhalb von CR beschneiden wollte. "Produkt" müsste dann anders als "Mod" zu verstehen sein.

Die Marke schützt die Waren und Dienstleistung im Sinne eines Namens, um diese von anderen Produkten abzugrenzen. Das heißt nicht, dass das Markenrecht als "Super-Leistungsschutzrecht" irgendwie zusammenfassend wirken würde. Tatsächlich bezieht sich der Schutz dabei nur darauf, dass nicht bestimmte Wort- oder Bildzeichen dargestellt werden, die an einem Produkt den Eindruck erwecken, dieses stamme von dem Markeninhaber. Produkte sind meist, auch ohne Marke, noch anderweitig geschützt. Patente, Geschmacksmuster, Urheberrechte etc. - in Streitfällen sind diese Rechte auch häufig viel wichtiger. Kommt aber wiederum auf den Streit drauf an. Bei Plagiaten mit falschen Markenaufdrucken steht natürlich die Marke im Vordergrund.
Daher: Nein, so wirklich weit gefasst ist der Begriff auch wieder nicht.

Eine Marke kann auch nicht via CC freigegeben werden o.ä., da diese Lizenzverträge gar nicht auf Marken, sondern auf Urheberrechte zugeschnitten sind. Auch auf der verlinkten Seite auf clonk.de kannst du direkt sehen, dass unterschiedliche Lizenzen für unterschiedliche Teile von Clonk angeboten werden.